AGB
§ 1 Allgemeines
(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: "AGB") gelten nur gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (nachfolgend „Besteller" genannt). Das Angebot, die Angebotsannahme, die Auftragsbestätigung bzw. die Erbringung sämtlicher Leistungen zwischen INODEQ und dem Verbraucher unterliegen den nachstehenden AGB. Entgegenstehenden oder von den nachstehenden AGB abweichenden Bedingungen des Bestellers wird widersprochen; diese werden nur anerkannt, wenn INODEQ ausdrücklich schriftlich der Geltung zugestimmt hat.
(2) Etwaige irrtumsbedingte Fehler in Verkaufsprospekten, Preislisten, Angebotsunterlagen oder sonstigen Dokumentationen dürfen von INODEQ berichtigt werden, ohne dass INODEQ für Schäden aus diesen Fehlern zur Verantwortung gezogen werden darf.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Angebote von INODEQ, gleichgültig in welcher Form, sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist. Sofern sich hieraus Auswirkungen auf unsere Produkte oder Dienst-/Werkleistungen ergeben können, ist die Leistung vom Besteller unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse genau zu beschreiben.
(2) Inhalt und Umfang unserer Leistungen bestimmen sich ausschließlich nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, sofern eine solche versendet wurde. An sämtlichen übergebenen Dokumenten (Verkaufsunterlagen, Spezifizierungen sowie ähnlichen Unterlagen) behalten wir uns die Urheberrechte vor.
(3) Mit der Bestellung erklärt der Besteller verbindlich, die bestellte Sache erwerben zu wollen bzw. die bestellte Dienstleistung in Anspruch nehmen zu wollen. Nebenabreden oder Zusicherungen haben nur Gültigkeit, sofern diese schriftlich von uns bestätigt sind.
(4) Ein Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung von INODEQ, hilfsweise die Annahme des Angebots von INODEQ durch den Verbraucher zu Stande. Sofern kein Angebot bzw. keine Auftragsbestätigung versendet wurde, kommt der Vertrag spätestens mit der (schriftlichen oder mündlichen) Terminvereinbarung zu Stande. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften der §§ 145 ff. BGB.
(5) Wir behalten uns das Recht vor, auch nach wirksamem Vertragsabschluss technische Änderungen oder Verbesserungen im Rahmen des Zumutbaren vorzunehmen, soweit durch diese Änderungen keine Verschlechterung der Bestellung hinsichtlich Form, Funktion oder Preis auftritt.
(6) Dem Besteller ist bekannt, dass die von uns hergestellten Erzeugnisse Sonderanfertigungen sind und weder umgetauscht noch zurückgenommen werden können. Nimmt der Besteller die bestellte Ware nicht ab, werden die mit dem Auftrag zusammenhängenden, uns bereits entstandenen, nachweisbaren Kosten, die entstandenen Mehrkosten und der entgangene Gewinn von uns in Rechnung gestellt.
§ 3 Widerrufsrecht
(1) Sofern der Vertrag zwischen INODEQ und einem Verbraucher geschlossen wird, kann diesem ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zustehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Fernabsatzvertrag vorliegt.
(2) Kein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag in einem unserer Geschäftsräume geschlossen wurde.
(3) Über sein gesetzliches Widerrufsrecht wird der Besteller wie folgt informiert:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, die
INODEQ GmbH
Bebelsbergstr. 1
71088 Holzgerlingen
Deutschland
info@inodeq.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Ihnen zur Verfügung gestellte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ausschluss des Widerrufsrechts / Verzicht auf Widerruf:
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Kein Widerrufsrecht besteht außerdem, wenn der Vertrag in einem unserer Geschäftsräume geschlossen wurde. Handelt es sich um einen Vertrag über die Erbringung von Leistungen, die vor Ablauf der Widerrufsfrist von 14 Tagen vollständig von INODEQ erbracht werden sollen (insbesondere Reparatur oder Wartungsarbeiten), so hat der Verbraucher die Möglichkeit, auf das Widerrufsrecht durch entsprechende Erklärung zu verzichten. Das zur Verfügung gestellte Musterformular kann verwendet werden, ist aber nicht verpflichtend.
§ 4 Liefer- und Servicetermine
(1) Die vereinbarten Servicetermine sind verbindlich.
(2) Liefertermine für bestellte Ware sind nur dann verbindlich, wenn in unserer schriftlichen Auftragsbestätigung ein nach dem Kalender bestimmter Liefertermin enthalten ist und dieser ausdrücklich schriftlich als verbindlicher Liefertermin zugesagt worden ist. Vereinbarte Termine stehen zusätzlich unter einem Selbstbelieferungsvorbehalt durch unsere Vorlieferanten.
(3) Die Lieferfrist beginnt erst, wenn sämtliche technischen Fragen sowie sonstige Einzelheiten des Auftrags gemeinsam mit dem Besteller abgeklärt sind und dieser seine sonstigen Verpflichtungen rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt hat. Zu diesen Verpflichtungen des Bestellers gehören insbesondere die Zurverfügungstellung von erforderlichen Unterlagen sowie die Zahlung einer etwa vereinbarten Anzahlung. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags bleibt vorbehalten.
(4) Vereinbarte Fristen bzw. Termine verlängern sich angemessen bei Eintritt unvorhersehbarer, von uns nicht zu vertretender Hindernisse, wie beispielsweise höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen. Der Besteller wird über den Grund und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung unverzüglich informiert. Wird die Behinderung voraussichtlich nicht in angemessener Zeit beendet sein, können wir ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.
(5) Teilleistungen und Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig und können entsprechend in Rechnung gestellt werden.
(6) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist INODEQ berechtigt, den uns insoweit entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Die Verpflichtung des Bestellers zur Kaufpreiszahlung bei Fälligkeit bleibt hiervon unberührt. In Fällen des Annahmeverzugs wird INODEQ die Einlagerung auf Risiko und Kosten des Bestellers vornehmen. Auf Wunsch des Bestellers wird INODEQ die Waren auf seine Kosten versichern. Weitergehende Ansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.
§ 5 Kosten
(1) Die Kosten für die Leistung von INODEQ sind in der Auftragsbestätigung oder im Angebot genannt, hilfsweise richten sich die Kosten nach den im Zeitpunkt der Bestellung geltenden Servicekonditionen, welche dem Verbraucher im Rahmen des Vertragsschlusses mitgeteilt werden.
(2) Aufwendungen, die aufgrund von Änderungen der Art oder des Umfangs unserer Leistung auf Wunsch des Bestellers nach unserer Auftragsbestätigung erfolgen und/oder die durch die Erfüllung nachträglicher oder nicht vorhersehbarer behördlicher Auflagen und Anforderungen entstehen, werden gesondert zu dem angebotenen Preis in Rechnung gestellt.
(3) Unvorhergesehene Kosten, die während der Montage entstehen oder hervortreten und die nicht im ursprünglichen Auftrag aufgeführt sind, werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. INODEQ verpflichtet sich, den Kunden über solche Mehrkosten unverzüglich zu informieren, sobald diese erkennbar werden.
§ 6 Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
(1) Der Rechnungsversand erfolgt standardisiert per elektronischer Übermittlung. In vereinbarten Ausnahmefällen kann eine Rechnungsstellung in Papierform erfolgen.
(2) Die Forderung ist mit dem Tage der Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei Neukunden behalten wir uns die Leistungserbringung die Lieferung gegen Vorauskasse vor.
(3) Zahlungen sollen durch Banküberweisung erfolgen.
(4) Kommt der Besteller seiner Zahlungsverpflichtung nicht spätestens am letzten Tag der eingeräumten Zahlungsfrist bzw. der gesetzlichen Zahlungsfrist von 30 Tagen nach, steht uns das Recht zu, weitere Lieferungen an den Besteller nur noch gegen Vorkasse auszuführen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Verzugszinsen
werden in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz pro Jahr berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten, ebenso die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens.
(5) Treten nach Wirksamkeit des Vertragsschlusses in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Bestellers Umstände ein bzw. werden uns diese erst dann bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischem Ermessen die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, sind wir berechtigt, die Auslieferung der Ware so lange zurückzuhalten, bis die Ware im Voraus bezahlt ist oder uns in angemessener Weise Sicherheit für die Bezahlung geleistet worden ist. Für neue Bestellungen haben wir neben dem Recht, Vorkasse zu verlangen, auch das Recht, die Ware Zug um Zug gegen Bezahlung zu liefern. Wir sind darüber hinaus zum Rücktritt berechtigt.
(6) Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Besteller den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund bei Übergang der Gefahr kannte, ohne sich seine Rechte insoweit schriftlich vorzubehalten oder er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist. Dies gilt nicht, soweit wir arglistig gehandelt oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache/ des Werks übernommen haben.
§ 7 Transport, Verpackung
(1) Versandwege und -mittel sind der Wahl von INODEQ überlassen.
(2) Die Verpackung erfolgt nicht positionsweise, sondern ausschließlich nach transport- und produktionstechnischen sowie umweltpolitischen Gesichtspunkten. Einwegtransportverpackungen können vom Besteller nach seiner Wahl in allen deutschen Standorten oder am Geschäftssitz in Marktheidenfeld zurückgegeben werden. Erfolgt keine Rückgabe durch den Besteller, hat dieser eigenverantwortlich und auf eigene Kosten die Einwegtransportverpackungen zu entsorgen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache einschließlich etwaiger, beim Serviceeinsatz verwendeter Ersatzteile bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor.
(2) Soll die gelieferte Sache nach ihrer gewöhnlichen Verwendung be- oder verarbeitet werden, insbesondere in eine andere Sache eingebaut, mit dieser fest verbunden oder auf sonstige Weise umgebildet werden, so erfolgt dies vor vollständiger Kaufpreiszahlung stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort.
(3) Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Werts unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
(4) Soweit noch keine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware gem. Abs. 2 oder 3 stattgefunden hat, ist der Besteller verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln, insbesondere ordnungsgemäß zu lagern.
(5) Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
(6) Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir nach angemessener Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die
Kaufsache herauszuverlangen. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache befugt, diese zu verwerten. Der Verwertungserlös wird auf die Verbindlichkeiten des Bestellers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - angerechnet.
§ 9 Gewährleistung, Mängelrüge
(1) Für Mängel der von INODEQ erbrachten Leistung, die auf eine Beschreibung oder Spezifikation des Bestellers gemäß § 2 Abs. 1 zurückgehen, übernimmt INODEQ keine Verantwortung.
(2) Die Gewährleistung erfasst keine Produktfehler bzw. die Gewähr für Schäden, die aufgrund fehlerhafter Installation durch den Besteller, unsachgemäßer Verwendung oder Lagerung, Fehlgebrauch, Fahrlässigkeit, fehlerhafter Inbetriebsetzung, Veränderung oder Reparatur, natürlicher Abnutzung, fehlerhaftem Elektroanschluss, Betrieb in Verbindung mit ungeeigneten Steuerungskomponenten oder anderen Gründen entstehen, welche nicht durch INODEQ zu vertreten sind.
(3) Mängel werden nach Wahl durch INODEQ im Wege der Nachbesserung oder der Nachlieferung behoben.
(4) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Bestellers, die nicht der 5-jährigen Frist der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 bzw. 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB unterliegen, beträgt 2 Jahre. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der von INODEQ erbrachten Leistungen bzw. Übergabe der Ware. Abweichend von Satz 1 beträgt die Verjährungsfrist Mängelansprüche bei Verschleißteilen zwei Jahre, sofern der Mangel nicht auf den nutzungsbedingten Verschleiß zurückzuführen ist. Eine zweijährige Gewährleistung gilt ebenfalls für Bauteile, deren Alterung durch Umwelteinflüsse verursacht wird, und für elektronische Steuerungskomponenten. Eine Übersicht der Verschleißteile ist in der jeweiligen Bedienungsanleitung aufgeführt. Produktlinienbezogene Besonderheiten bleiben unberührt.
(5) Soweit der Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache (Erklärung des Verkäufers, dass der Kaufgegenstand bei Gefahrübergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass der Verkäufer verschuldensunabhängig für alle Folgen ihres Fehlens einstehen will) übernommen wurde, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 10 Haftungsbeschränkung
(1) Im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits vorliegt, ist die Schadenersatzhaftung auf den typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Dies gilt nicht für die Haftung wegen schuldhafter Verletzung einer Person, der Gesundheit oder des Körpers, einschließlich ihrer Tötung. Die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt. Fällt uns die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zur Last, haften wir ebenfalls nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Bei sonstigen Schadenersatzansprüchen haften wir im Falle einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung nur für den nach Art der Kaufsache typischerweise eintretenden Schaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen durch unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Unsere Haftung bei leicht fahrlässigen Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten wird ausgeschlossen.
(3) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; ebenso die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 11 Information über Verbraucherstreitbeilegung
(1) Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/
(2) INODEQ ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle zur Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern nicht bereit und hierzu auch nicht verpflichtet.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags einschließlich dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderung dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Es wird darauf hingewiesen, dass sich der Verbraucher auf Regelungen am Recht seines gewöhnlichen Aufenthaltes berufen kann, wenn diese für ihn günstigere Regelungen enthalten.
(3) Der Besteller wird hiermit informiert, dass INODEQ die im Rahmen der Geschäftsbeziehung gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung und den geltenden nationalen Gesetzten verarbeiten. Auf die INODEQ-Datenschutzerklärung wird zusätzlich verwiesen.
(4) Sofern einzelne Bestimmungen des Vertrags einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden sollten, bleibt die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen hiervon unberührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.
INODEQ GmbH
Bebelsbergstr. 1
71088 Holzgerlingen,
Deutschland
Telefon: +49 711 49050330
E-Mail: info@inodeq.de
Stand: 13.12.2024