AGB

§ 1 Allgemeines

(1)  Diese  allgemeinen  Geschäftsbedingungen  (nachfolgend:  "AGB")  gelten  nur  gegenüber  Verbrauchern  im  Sinne  des  §  13  BGB  (nachfolgend  „Besteller"  genannt).  Das Angebot, die Angebotsannahme, die Auftragsbestätigung bzw. die Erbringung sämtlicher Leistungen zwischen INODEQ und dem Verbraucher unterliegen den nachstehenden AGB. Entgegenstehenden oder von den nachstehenden AGB abweichenden Bedingungen des Bestellers wird widersprochen; diese  werden nur anerkannt, wenn INODEQ ausdrücklich schriftlich der Geltung zugestimmt hat.

(2) Etwaige irrtumsbedingte Fehler in Verkaufsprospekten, Preislisten, Angebotsunterlagen oder sonstigen Dokumentationen dürfen von INODEQ berichtigt werden, ohne dass INODEQ für Schäden aus diesen Fehlern zur Verantwortung gezogen werden darf.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Die Angebote von INODEQ, gleichgültig in welcher Form, sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist. Sofern sich hieraus  Auswirkungen  auf  unsere  Produkte  oder  Dienst-/Werkleistungen  ergeben  können,  ist  die  Leistung  vom  Besteller  unter  Berücksichtigung  der  örtlichen  Verhältnisse genau zu beschreiben.

(2) Inhalt und Umfang unserer Leistungen bestimmen sich ausschließlich nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, sofern eine solche versendet wurde. An sämtlichen übergebenen Dokumenten (Verkaufsunterlagen, Spezifizierungen sowie ähnlichen Unterlagen) behalten wir uns die Urheberrechte vor.  

(3) Mit der Bestellung erklärt der Besteller verbindlich, die bestellte Sache erwerben zu wollen bzw. die bestellte Dienstleistung in Anspruch nehmen zu wollen. Nebenabreden oder Zusicherungen haben nur Gültigkeit, sofern diese schriftlich von uns bestätigt sind.  

(4) Ein Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung von INODEQ, hilfsweise die Annahme des Angebots von INODEQ durch den Verbraucher zu Stande. Sofern kein Angebot bzw. keine Auftragsbestätigung versendet wurde, kommt der Vertrag spätestens mit der (schriftlichen oder mündlichen) Terminvereinbarung zu Stande.  Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften der §§ 145 ff. BGB.

(5) Wir behalten uns das Recht vor, auch nach wirksamem Vertragsabschluss technische Änderungen oder Verbesserungen im Rahmen des Zumutbaren vorzunehmen, soweit durch diese Änderungen keine Verschlechterung der Bestellung hinsichtlich Form, Funktion oder Preis auftritt.  

(6) Dem Besteller ist bekannt, dass die von uns hergestellten Erzeugnisse Sonderanfertigungen sind und weder umgetauscht noch zurückgenommen werden können. Nimmt der Besteller die bestellte Ware nicht ab, werden die mit dem Auftrag zusammenhängenden, uns bereits entstandenen, nachweisbaren Kosten, die entstandenen Mehrkosten und der entgangene Gewinn von uns in Rechnung gestellt.

§ 3 Widerrufsrecht

(1) Sofern der Vertrag zwischen INODEQ und einem Verbraucher geschlossen wird, kann diesem ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zustehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Fernabsatzvertrag vorliegt.

(2) Kein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag in einem unserer Geschäftsräume geschlossen wurde.

(3) Über sein gesetzliches Widerrufsrecht wird der Besteller wie folgt informiert:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht:

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, die

INODEQ GmbH

Bebelsbergstr. 1

71088 Holzgerlingen

Deutschland

info@inodeq.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Ihnen zur Verfügung gestellte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ausschluss des Widerrufsrechts / Verzicht auf Widerruf:

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Kein Widerrufsrecht besteht außerdem, wenn der Vertrag in einem unserer Geschäftsräume geschlossen wurde. Handelt es sich um einen Vertrag über die Erbringung von Leistungen, die vor Ablauf der Widerrufsfrist von 14 Tagen vollständig von INODEQ erbracht werden sollen (insbesondere Reparatur oder Wartungsarbeiten), so hat der Verbraucher die Möglichkeit, auf das Widerrufsrecht durch entsprechende Erklärung zu verzichten. Das zur Verfügung gestellte Musterformular kann verwendet werden, ist aber nicht verpflichtend.

§ 4 Liefer- und Servicetermine

(1) Die vereinbarten Servicetermine sind verbindlich.

(2) Liefertermine für bestellte Ware sind nur dann verbindlich, wenn in unserer schriftlichen Auftragsbestätigung ein nach dem Kalender bestimmter Liefertermin enthalten ist und dieser ausdrücklich schriftlich als verbindlicher Liefertermin zugesagt worden ist. Vereinbarte Termine stehen zusätzlich unter einem Selbstbelieferungsvorbehalt durch unsere Vorlieferanten.  

(3) Die Lieferfrist beginnt erst, wenn sämtliche technischen Fragen sowie sonstige Einzelheiten des Auftrags gemeinsam mit dem Besteller abgeklärt sind und dieser seine sonstigen  Verpflichtungen  rechtzeitig  und  ordnungsgemäß  erfüllt  hat.  Zu  diesen  Verpflichtungen  des  Bestellers  gehören  insbesondere  die  Zurverfügungstellung  von erforderlichen Unterlagen sowie die Zahlung einer etwa vereinbarten Anzahlung. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags bleibt vorbehalten.  

(4) Vereinbarte Fristen bzw. Termine verlängern sich angemessen bei Eintritt unvorhersehbarer, von uns nicht zu vertretender Hindernisse, wie beispielsweise höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen. Der Besteller wird über den Grund und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung unverzüglich informiert. Wird die Behinderung voraussichtlich nicht in angemessener Zeit beendet sein, können wir ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.  

(5) Teilleistungen und Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig und können entsprechend in Rechnung gestellt werden.  

(6) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist INODEQ berechtigt, den uns insoweit entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Die Verpflichtung des Bestellers zur Kaufpreiszahlung bei Fälligkeit bleibt hiervon unberührt. In Fällen des Annahmeverzugs wird INODEQ die Einlagerung auf Risiko und Kosten des Bestellers vornehmen. Auf Wunsch des Bestellers wird INODEQ die Waren auf seine Kosten versichern. Weitergehende Ansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.

§ 5 Kosten

(1) Die Kosten für die Leistung von INODEQ sind in der Auftragsbestätigung oder im Angebot genannt, hilfsweise richten sich die Kosten nach den im Zeitpunkt der Bestellung geltenden Servicekonditionen, welche dem Verbraucher im Rahmen des Vertragsschlusses mitgeteilt werden.

(2) Aufwendungen, die aufgrund von Änderungen der Art oder des Umfangs unserer Leistung auf Wunsch des Bestellers nach unserer Auftragsbestätigung erfolgen und/oder die durch die Erfüllung nachträglicher oder nicht vorhersehbarer behördlicher Auflagen und Anforderungen entstehen, werden gesondert zu dem angebotenen Preis in Rechnung gestellt.

(3) Unvorhergesehene Kosten, die während der Montage entstehen oder hervortreten und die nicht im ursprünglichen Auftrag aufgeführt sind, werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. INODEQ verpflichtet sich, den Kunden über solche Mehrkosten unverzüglich zu informieren, sobald diese erkennbar werden.

§ 6 Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

(1) Der Rechnungsversand erfolgt standardisiert per elektronischer Übermittlung. In vereinbarten Ausnahmefällen kann eine Rechnungsstellung in Papierform erfolgen.  

(2) Die Forderung ist mit dem Tage der Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei Neukunden behalten wir uns die Leistungserbringung die Lieferung gegen Vorauskasse vor.

 

(3) Zahlungen sollen durch Banküberweisung erfolgen.  

(4) Kommt der Besteller seiner Zahlungsverpflichtung nicht spätestens am letzten Tag der eingeräumten Zahlungsfrist bzw. der gesetzlichen Zahlungsfrist von 30 Tagen nach, steht uns das Recht zu, weitere Lieferungen an den Besteller nur noch gegen Vorkasse auszuführen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Verzugszinsen

werden in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz pro Jahr berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten, ebenso die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens.  

(5) Treten nach Wirksamkeit des Vertragsschlusses in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Bestellers Umstände ein bzw. werden uns diese erst dann bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischem Ermessen die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, sind wir berechtigt, die Auslieferung der Ware so lange zurückzuhalten, bis die Ware im Voraus bezahlt ist oder uns in angemessener Weise Sicherheit für die Bezahlung geleistet worden ist. Für neue Bestellungen haben wir neben dem Recht, Vorkasse zu verlangen, auch das Recht, die Ware Zug um Zug gegen Bezahlung zu liefern. Wir sind darüber hinaus zum Rücktritt berechtigt.  

(6)  Dem  Besteller  steht  das  Recht  zur  Aufrechnung  nur  zu,  wenn  seine  Gegenansprüche  rechtskräftig  festgestellt  oder  unbestritten  sind.  Ein  Zurückbehaltungsrecht  ist ausgeschlossen,  wenn  der  Besteller  den  Mangel  oder  sonstigen  Beanstandungsgrund  bei  Übergang  der  Gefahr  kannte,  ohne  sich  seine  Rechte  insoweit  schriftlich vorzubehalten oder er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist. Dies gilt nicht, soweit wir arglistig gehandelt oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache/ des Werks übernommen haben.

§ 7 Transport, Verpackung

(1) Versandwege und -mittel sind der Wahl von INODEQ überlassen.

(2)  Die  Verpackung  erfolgt  nicht  positionsweise,  sondern  ausschließlich  nach  transport-  und  produktionstechnischen  sowie  umweltpolitischen  Gesichtspunkten. Einwegtransportverpackungen können vom Besteller nach seiner Wahl in allen deutschen Standorten oder am Geschäftssitz in Marktheidenfeld zurückgegeben werden. Erfolgt keine Rückgabe durch den Besteller, hat dieser eigenverantwortlich und auf eigene Kosten die Einwegtransportverpackungen zu entsorgen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1)  Wir  behalten  uns  das  Eigentum  an  der gelieferten  Sache  einschließlich  etwaiger,  beim  Serviceeinsatz  verwendeter  Ersatzteile  bis  zur  vollständigen Zahlung  sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor.  

(2) Soll die gelieferte Sache nach ihrer gewöhnlichen Verwendung be- oder verarbeitet werden, insbesondere in eine andere Sache eingebaut, mit dieser fest verbunden oder auf sonstige Weise umgebildet werden, so erfolgt dies vor vollständiger Kaufpreiszahlung stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort.  

(3) Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Werts unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.  

(4) Soweit noch keine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware gem. Abs. 2 oder 3 stattgefunden hat, ist der Besteller verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln, insbesondere ordnungsgemäß zu lagern.  

(5)  Solange  das  Eigentum  noch  nicht übergegangen  ist,  hat  uns  der  Besteller unverzüglich  schriftlich  zu  benachrichtigen,  wenn der  gelieferte  Gegenstand  gepfändet  oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.  

(6) Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir nach angemessener Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die

Kaufsache  herauszuverlangen.  Wir  sind  nach  Rücknahme  der  Kaufsache  befugt,  diese  zu  verwerten.  Der  Verwertungserlös  wird  auf die  Verbindlichkeiten des  Bestellers  - abzüglich angemessener Verwertungskosten - angerechnet.

§ 9 Gewährleistung, Mängelrüge

(1) Für Mängel der von INODEQ erbrachten Leistung, die auf eine Beschreibung oder Spezifikation des Bestellers gemäß § 2 Abs. 1 zurückgehen, übernimmt INODEQ keine Verantwortung.  

(2) Die Gewährleistung erfasst keine Produktfehler bzw. die Gewähr für Schäden, die aufgrund fehlerhafter Installation durch den Besteller, unsachgemäßer Verwendung oder Lagerung,  Fehlgebrauch,  Fahrlässigkeit,  fehlerhafter  Inbetriebsetzung,  Veränderung  oder  Reparatur,  natürlicher  Abnutzung,  fehlerhaftem  Elektroanschluss,  Betrieb  in Verbindung  mit  ungeeigneten  Steuerungskomponenten  oder  anderen  Gründen  entstehen,  welche  nicht  durch  INODEQ  zu  vertreten  sind.  

(3) Mängel werden nach Wahl durch INODEQ im Wege der Nachbesserung oder der Nachlieferung behoben.  

(4) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Bestellers, die nicht der 5-jährigen Frist der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 bzw. 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB unterliegen, beträgt 2 Jahre. Die Gewährleistungsfrist  beginnt  mit  der  Abnahme  der  von  INODEQ  erbrachten  Leistungen  bzw.  Übergabe  der  Ware.  Abweichend  von  Satz  1  beträgt  die  Verjährungsfrist Mängelansprüche  bei  Verschleißteilen  zwei  Jahre,  sofern  der Mangel nicht  auf  den  nutzungsbedingten  Verschleiß  zurückzuführen  ist. Eine  zweijährige  Gewährleistung  gilt ebenfalls  für  Bauteile,  deren  Alterung  durch  Umwelteinflüsse  verursacht  wird,  und  für  elektronische  Steuerungskomponenten.  Eine  Übersicht  der  Verschleißteile  ist  in  der jeweiligen Bedienungsanleitung aufgeführt. Produktlinienbezogene Besonderheiten bleiben unberührt.  

(5) Soweit der Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache (Erklärung des Verkäufers, dass der Kaufgegenstand bei Gefahrübergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass der Verkäufer verschuldensunabhängig für alle Folgen ihres Fehlens einstehen will) übernommen wurde, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 10 Haftungsbeschränkung

(1)  Im  Fall  von  Vorsatz  oder  grober  Fahrlässigkeit  haften  wir  nach  den  gesetzlichen  Bestimmungen.  Soweit  keine  vorsätzliche  oder  grob  fahrlässige  Pflichtverletzung unsererseits vorliegt, ist die Schadenersatzhaftung auf den typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Dies gilt nicht für die Haftung wegen schuldhafter Verletzung einer Person,  der  Gesundheit  oder  des  Körpers,  einschließlich  ihrer  Tötung.  Die  Haftung  aus  dem  Produkthaftungsgesetz  bleibt  ebenfalls  unberührt.  Fällt  uns  die  schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zur Last, haften wir ebenfalls nach den gesetzlichen Bestimmungen.  

(2)  Bei sonstigen  Schadenersatzansprüchen haften  wir  im Falle  einer  leicht  fahrlässigen Pflichtverletzung  nur  für  den  nach  Art  der  Kaufsache  typischerweise  eintretenden Schaden.  Dies  gilt  auch  bei  leicht  fahrlässigen  Pflichtverletzungen  durch  unsere  gesetzlichen  Vertreter  oder  Erfüllungsgehilfen.  Unsere  Haftung  bei  leicht  fahrlässigen Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten wird ausgeschlossen.  

(3)  Die  Haftung  wegen  schuldhafter  Verletzung  des  Lebens,  des  Körpers  oder  der  Gesundheit  bleibt  unberührt;  ebenso  die  zwingende  Haftung  nach  dem Produkthaftungsgesetz.

§ 11 Information über Verbraucherstreitbeilegung

(1) Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten  betreffend  vertragliche  Verpflichtungen,  die  aus  Online-Kaufverträgen  erwachsen.  Nähere Informationen  sind  unter  dem  folgenden  Link  verfügbar:

https://ec.europa.eu/consumers/odr/

(2) INODEQ ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle zur Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern nicht bereit und hierzu auch nicht verpflichtet.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1)  Änderungen  und  Ergänzungen  des  Vertrags  einschließlich  dieser  AGB  bedürfen  der  Schriftform.  Dies  gilt  auch  für  Änderung  dieser  Schriftformklausel.  Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.  

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Es wird darauf hingewiesen, dass sich der Verbraucher auf Regelungen am Recht seines gewöhnlichen Aufenthaltes berufen kann, wenn diese für ihn günstigere Regelungen enthalten.

(3) Der Besteller wird hiermit informiert, dass INODEQ die im Rahmen der Geschäftsbeziehung gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung und den geltenden nationalen Gesetzten verarbeiten. Auf die INODEQ-Datenschutzerklärung wird zusätzlich verwiesen.  

(4)  Sofern  einzelne  Bestimmungen  des  Vertrags  einschließlich  dieser  AGB  ganz  oder  teilweise  unwirksam  sind  oder  werden  sollten,  bleibt  die  Gültigkeit  der  übrigen

Bestimmungen hiervon unberührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.


INODEQ GmbH

Bebelsbergstr. 1

71088 Holzgerlingen,

Deutschland

Telefon: +49 711 49050330

E-Mail: info@inodeq.de

Stand: 13.12.2024