AGB

§ 1 Allgemeines

(1)Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) gelten nur gegenüber Verbrauchern im Sinne des §

13 BGB (nachfolgend: „Besteller“). Das Angebot, die Angebotsannahme, die Auftragsbestätigung sowie die Erbringung

sämtlicher Leistungen zwischen INODEQ und dem Besteller erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden

AGB. Entgegenstehenden oder von den nachfolgenden AGB abweichenden Bedingungen des Bestellers wird widerspro-

chen; diese werden nur anerkannt, wenn INODEQ ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(2) Irrtümliche Fehler in Verkaufsprospekten, Preislisten, Angebotsunterlagen oder sonstigen Dokumentationen können

von INODEQ berichtigt werden, ohne dass INODEQ für Schäden aus diesen Fehlern haftet.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1)Die Angebote von INODEQ, gleich in welcher Form, sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich et-

was anderes vereinbart ist. Soweit sich hieraus Auswirkungen auf unsere Produkte oder Dienst-/Werkleistungen ergeben

können, ist die Leistung vom Besteller unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten genau zu beschreiben.

(2) Für Inhalt und Umfang unserer Leistungen ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend,

sofern eine solche versandt wurde. An allen übergebenen Unterlagen (Verkaufsunterlagen, Leistungsverzeichnisse und

dergleichen) behalten wir uns das Urheberrecht vor.

(3) Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben bzw. die bestellte Leistung in Anspruch

nehmen zu wollen. Nebenabreden oder Zusicherungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

(4) Ein Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung von INODEQ, hilfsweise durch die Annahme des Angebots von

INODEQ durch den Kunden zustande. Sofern kein Angebot oder keine Auftragsbestätigung vorliegt, kommt der Vertrag

spätestens mit der (schriftlichen oder mündlichen) Terminvereinbarung zustande. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Be-

stimmungen der §§ 145 ff. BGB.

(5) Wir behalten uns technische Änderungen oder Verbesserungen im Rahmen des Zumutbaren auch nach wirksamem

Vertragsschluss vor, soweit dadurch keine Verschlechterung der Bestellung hinsichtlich Form, Funktion oder Preis eintritt.

(6) Dem Besteller ist bekannt, dass es sich bei den von uns hergestellten Produkten um Sonderanfertigungen handelt,

die weder umgetauscht noch zurückgenommen werden können. Nimmt der Besteller die bestellte INODEQ nicht ab, so

werden die uns bereits entstandenen, nachweisbaren Kosten, die entstandenen Mehrkosten und der entgangene Gewinn

in Rechnung gestellt.

§ 3 Widerrufsrecht

(1) Sofern der Vertrag zwischen INODEQ und einem Verbraucher geschlossen wird, kann diesem ein Widerrufsrecht nach

Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zustehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Fernabsatzvertrag vorliegt.

(2) Über sein gesetzliches Widerrufsrecht wird der Besteller wie folgt informiert:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht:

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist be-

trägt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, die INODEQ GmbH, Edelweilerstraße 10, 72285 Pfalzgrafenweiler – D – info@

inodeq.de – Tel.: +49 711 49050330, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail)

über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Ihnen zur Verfügung gestellte Muster-

Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die

Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lie-

ferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von

uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung

verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen

wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemes-

senen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hin-

sichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag

vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ausschluss des Widerrufsrechts / Verzicht auf Widerruf:

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von INODEQ, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstel-

lung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönli-

chen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Handelt es sich um einen Vertrag über die Erbringung von Leistungen,

die vor Ablauf der Widerrufsfrist von 14 Tagen vollständig von INODEQ erbracht werden sollen (insbesondere Reparatur oder

Wartungsarbeiten), so hat der Verbraucher die Möglichkeit, auf das Widerrufsrecht durch entsprechende Erklärung zu verzich-

ten. Das zur Verfügung gestellte Musterformular kann verwendet werden, ist aber nicht verpflichtend.

Muster-Widerrufsformular sowie Muster-Verzichtserklärung:

Die Musterformulare zum Widerruf sowie zum Verzicht auf das Widerrufsrecht erhalten Sie über folgendem Website: https://

www.inodeq.de/widerrufsrecht

§ 4 Liefer- und Leistungstermine

(1) Vereinbarte Leistungstermine sind verbindlich.

(2) Liefertermine für bestellte INODEQ sind nur dann verbindlich, wenn in unserer schriftlichen Auftragsbestätigung ein

kalendermäßig bestimmter Liefertermin genannt ist und dieser ausdrücklich schriftlich als verbindlicher Liefertermin

zugesagt wurde. Vereinbarte Termine stehen zudem unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung durch unsere Vorlieferan-

ten.

(3) Die Lieferfrist beginnt erst, wenn alle technischen Fragen und sonstigen Einzelheiten des Auftrages mit dem Besteller

geklärt sind und dieser seine sonstigen Verpflichtungen rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt hat. Zu diesen Verpflich-

tungen des Bestellers gehören insbesondere die Beibringung der erforderlichen Unterlagen sowie die Leistung einer

etwa vereinbarten Anzahlung. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(4) Vereinbarte Fristen und Termine verlängern sich angemessen beim Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die außer-

halb unseres Willens liegen, z.B. höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen. Der Besteller wird über den

Grund und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung unverzüglich informiert. Wird die Behinderung voraussichtlich

nicht in angemessener Zeit beendet sein, können wir ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.

(5) Teilleistungen und Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig und können entsprechend abgerechnet wer-

den.

(6) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir be-

rechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Die

Verpflichtung des Bestellers zur Zahlung des Kaufpreises bei Fälligkeit bleibt hiervon unberührt. Bei Annahmeverzug

lagert INODEQ die Ware auf Gefahr und Kosten des Bestellers. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wird INODEQ die

Ware versichern. Weitergehende Ansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.

§ 5 Kosten

(1) Die Kosten für die Leistungen von INODEQ ergeben sich aus der Auftragsbestätigung oder dem Angebot, hilfsweise

aus den zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Servicebedingungen, die dem Kunden bei Vertragsschluss mitgeteilt

werden.

(2) Aufwendungen, die durch Änderungen von Art oder Umfang unserer Leistung auf Wunsch des Kunden nach unserer

Auftragsbestätigung und/oder durch die Erfüllung nachträglicher oder nicht vorhersehbarer behördlicher Auflagen und

Anforderungen entstehen, werden ebenfalls gesondert zu dem angebotenen Preis in Rechnung gestellt.

§ 6 Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Rechnungsstellung erfolgt standardisiert auf elektronischem Weg. In vereinbarten Ausnahmefällen kann eine

Rechnungsstellung in Papierform erfolgen.

(2) Die Forderung wird mit dem Tag der Rechnungsstellung fällig. Bei Neukunden behalten wir uns die Lieferung gegen

Vorkasse vor.

(3) Zahlungen sind per Banküberweisung zu leisten.

(4) Kommt der Besteller seiner Zahlungsverpflichtung nicht spätestens am letzten Tag der eingeräumten Zahlungsfrist

oder der gesetzlichen Zahlungsfrist von 30 Tagen nach, sind wir berechtigt, weitere Lieferungen an den Besteller nur

gegen Vorauskasse auszuführen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt. Verzugszinsen werden in Höhe

von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugs-

schadens bleibt ebenso vorbehalten wie die Geltendmachung eines weiteren Schadens.

(5) Treten in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Bestellers nach Vertragsschluss Umstände ein oder werden uns

solche erst dann bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des

Bestellers in Frage zu stellen, sind wir berechtigt, die Lieferung der INODEQ solange zurückzuhalten, bis die Ware im Vo-

raus bezahlt oder uns angemessene Sicherheit für die Zahlung geleistet wird. Bei neuen Aufträgen haben wir neben dem

Recht, Vorauszahlung zu verlangen, auch das Recht, die INODEQ Zug um Zug gegen Zahlung zu liefern. Außerdem sind wir

zum Rücktritt berechtigt.

(6) Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbe-

stritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Besteller den Mangel oder sonstigen Beanstan-

dungsgrund bei Gefahrübergang kannte, ohne sich seine Rechte insoweit schriftlich vorzubehalten, oder er ihm infolge

grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist. Dies gilt nicht, soweit wir arglistig gehandelt oder eine Garantie für die

§ 7 Versand, Verpackung

(1) Versandweg und -mittel sind INODEQ überlassen.

(2) Die Verpackung erfolgt nicht positionsweise, sondern ausschließlich nach transport- und produktionstechnischen so-

wie ökologischen Gesichtspunkten. Einwegtransportverpackungen können vom Besteller nach seiner Wahl an allen deut-

schen Standorten oder am Geschäftssitz in Marktheidenfeld zurückgegeben werden. Erfolgt keine Rückgabe durch den

Besteller, hat dieser die Einwegtransportverpackungen in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten zu entsorgen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand, einschließlich etwaiger Ersatzteile, bis zur vollständigen

Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor.

(2) Soll die gelieferte Sache nach ihrer üblichen Verwendung be- oder verarbeitet, insbesondere in eine andere Sache

eingebaut, mit dieser fest verbunden oder sonst umgebildet werden, so erfolgt dies vor vollständiger Kaufpreiszahlung

stets in unserem Namen und für unsere Rechnung. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der

Kaufsache an der umgebildeten Sache fort.

(3) Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigen-

tum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegen-

ständen zur Zeit der Verarbeitung.

(4) Soweit eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware gemäß Abs. 2 oder 3 noch nicht erfolgt ist, ist der Besteller

verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln, insbeson-

dere ordnungsgemäß zu lagern.

§ 9 Gewährleistung, Mängelrüge

(1) Für Mängel der von INODEQ erbrachten Leistung, die auf einer Beschreibung oder Spezifikation des Bestellers gemäß

§ 2 Abs. 1 beruhen, übernimmt INODEQ keine Gewähr.

(2) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Produktfehler oder Schäden, die durch fehlerhafte Installation durch den

Besteller, unsachgemäße Verwendung oder Lagerung, fehlerhafte Bedienung, Nachlässigkeit, fehlerhafte Inbetrieb-

nahme, Veränderung oder Reparatur, natürliche Abnutzung, fehlerhaften elektrischen Anschluss, Betrieb in Verbindung

mit ungeeigneten Steuerungskomponenten oder sonstigen Gründen entstehen, die INODEQ nicht zu vertreten hat. Die

Gewährleistung ist ausgeschlossen, soweit notwendige Wartungsarbeiten, die in den Bedienungsanleitungen aufgeführt

sind, nicht im erforderlichen Umfang durch qualifizierte Sonnenschutz-Fachbetriebe durchgeführt wurden und der Sach-

mangel auf die unterlassene Wartung zurückzuführen ist.

(3) Mängel werden nach Wahl von INODEQ durch Nachbesserung oder Nachlieferung behoben.

(4) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Bestellers, die nicht der 5-jährigen Frist der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 bzw.

634a Abs. 1 Nr. 2 BGB unterliegen, beträgt 2 Jahre. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der von INODEQ

erbrachten Leistungen bzw. mit der Übergabe der Ware. Abweichend von Satz 1 beträgt die Verjährungsfrist für Mängel-

ansprüche bei Verschleißteilen zwei Jahre, soweit der Mangel nicht auf gebrauchsbedingtem Verschleiß beruht. Eine

zweijährige Gewährleistungsfrist gilt auch für Bauteile, deren Alterung durch Umwelteinflüsse verursacht wird, sowie für elektronische Steuerungskomponenten. Eine Übersicht der Verschleißteile ist in der jeweiligen Bedienungsanleitung ent-

halten. Produktlinienspezifische Besonderheiten bleiben unberührt.

(5) Bei arglistigem Verschweigen des Mangels oder bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Sache

(Erklärung des Verkäufers, dass der Kaufgegenstand bei Gefahrübergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass der

Verkäufer verschuldensunabhängig für alle Folgen ihres Fehlens einstehen will) gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 10 Haftungsbeschränkung

(1) Wir haften in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit uns

keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorher-

sehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Dies gilt nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper

und Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt. Sofern wir schuldhaft eine

wesentliche Vertragspflicht verletzen, haften wir ebenfalls nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Bei sonstigen Schadensersatzansprüchen haften wir im Falle leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nur für den nach Art

der Kaufsache typischerweise eintretenden Schaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer

gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist

unsere Haftung ausgeschlossen.

(3) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt

auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 11 Information über Verbraucher-streitbeilegung

(1) Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet. Die Plattform dient als Anlauf-

stelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen aus Online-Kaufverträgen.

Nähere Informationen sind unter folgendem Link abrufbar: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.

(2) INODEQ ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle zur Beilegung

von Streitigkeiten mit Verbrauchern nicht bereit und hierzu auch nicht verpflichtet.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages einschließlich dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die

Abänderung dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

(2) Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine

Anwendung. Es wird vereinbart, dass der Verbraucher Rechts des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,

berufen kann, wenn diese für ihn günstigere Bestimmungen enthalten.

(3) Der Besteller wird hiermit davon unterrichtet, dass INODEQ die im Rahmen der Geschäftsbeziehung gewonnenen per-

sonenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung und den geltenden nationalen

Gesetzen verarbeitet. Auf die Datenschutzerklärung von INODEQ wird ergänzend verwiesen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder wer-

den, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Bestimmungen hiervon unberührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt wer-

den, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.


INODEQ GmbH

Edelweilerstraße 10

72285 Pfalzgrafenweiler, Deutschland

Telefon: +49 711 49050330

E-Mail: info@inodeq.de

Stand: 01.01.2024