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Baugenehmigung in Deutschland für Terrassenüberdachungen: Regeln in allen 16 Bundesländern

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Eine Terrassenüberdachung macht Ihre Terrasse zum gemütlichen Rückzugsort bei jedem Wetter. Doch bevor Sie Ihre Wohlfühloase gestalten, sollten Sie sich über die rechtlichen Vorgaben informieren. Die Genehmigungspflicht ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. INODEQ informiert Sie klar und verständlich, worauf es dabei ankommt.

Benötige ich eine Baugenehmigung für meine Terrassenüberdachung?

In vielen Bundesländern sind kleinere Terrassenüberdachungen bis zu bestimmten Maßen baugenehmigungsfrei. Trotzdem müssen Sie auch bei genehmigungsfreien Projekten grundlegende Vorschriften beachten, wie z.B. Mindestabstände zu Nachbargrundstücken und örtliche Bebauungspläne.

Übersicht: Terrassenüberdachung – Regelungen der Bundesländer

Hier finden Sie eine kompakte Übersicht über die häufigsten Regelungen:Baugenehmigung für Terrassenüberdachungen – Regeln je Bundesland

Bevor es mit den konkreten Regelungen losgeht, ein paar wichtige Begriffe, die immer wieder vorkommen – leicht erklärt:

  • Innenbereich: Damit ist ein Grundstück gemeint, das sich innerhalb eines Ortes befindet – also dort, wo Häuser dicht beieinanderstehen und ein Bebauungszusammenhang besteht. Hier gelten meist vereinfachte Vorschriften.
  • Außenbereich: Grundstücke außerhalb geschlossener Ortschaften (z. B. am Ortsrand, auf freiem Feld, im Wald oder auf Wochenendgrundstücken). Hier gelten strengere Regeln, und viele Vorhaben sind genehmigungspflichtig.
  • Kenntnisgabeverfahren / Bauanzeige: Eine vereinfachte Form des Bauantrags. Der Bauherr informiert das Amt über das Vorhaben. Wenn es innerhalb einer Frist keinen Widerspruch gibt, darf gebaut werden – aber nur, wenn alle Vorschriften eingehalten werden.
  • Gebäudeklassen (GK): Einteilung von Gebäuden nach Größe und Nutzung. GK 1–3 sind meist Einfamilienhäuser oder kleinere Wohnhäuser – für diese gelten oft einfachere Regeln.
  • Abstand zum Nachbarn: Damit sind die sogenannten Abstandsflächen gemeint – also der Bereich, der zwischen Bauwerk und Grundstücksgrenze frei bleiben muss. Meistens sind das rund 3 Meter.

Damit Ihre Terrassenüberdachung nicht nur schön, sondern auch rechtssicher wird, haben wir hier die wichtigsten Vorschriften für jedes Bundesland klar und verständlich zusammengefasst:

Baden-Württemberg
  • Genehmigungsfrei bis: 30 m² Fläche (nur im Innenbereich)
  • Verfahren bei Überschreitung: Bauantrag, eventuell vereinfachtes Verfahren möglich
  • Abstand zum Nachbarn: ca. 3 m
  • Besonderheiten: Genehmigungspflicht im Außenbereich
Bayern
  • Genehmigungsfrei bis: 30 m² Fläche, 3 m Tiefe
  • Verfahren bei Überschreitung: Bauantrag, Kenntnisgabe bei Bebauungsplan möglich
  • Abstand zum Nachbarn: ca. 3 m
  • Besonderheiten: Strenge Kontrollen, hohe Bußgelder möglich
Berlin
  • Genehmigungsfrei bis: 30 m² Fläche, 3 m Tiefe
  • Verfahren bei Überschreitung: Bauantrag (normales Verfahren)
  • Abstand zum Nachbarn: ca. 3 m
  • Besonderheiten: Bebauungspläne in dicht bebauten Stadtteilen beachten
Brandenburg
  • Genehmigungsfrei bis: 30 m² Fläche, 4 m Tiefe
  • Verfahren bei Überschreitung: Bauantrag, vereinfachtes Verfahren möglich
  • Abstand zum Nachbarn: ca. 3 m
  • Besonderheiten: Genehmigungspflicht im Außenbereich
Bremen
  • Genehmigungsfrei bis: 30 m² Fläche, 3,5 m Tiefe
  • Verfahren bei Überschreitung: Bauantrag, Kenntnisgabe möglich
  • Abstand zum Nachbarn: ca. 3 m
Hamburg
  • Genehmigungsfrei bis: 30 m² Fläche, 3 m Tiefe
  • Verfahren bei Überschreitung: Bauantrag, Kenntnisgabe möglich
  • Abstand zum Nachbarn: ca. 3 m
Hessen
  • Genehmigungsfrei bis: Keine feste Grenze, Erdgeschoss bei kleinen Wohnhäusern (Gebäudeklasse 1–3) frei
  • Verfahren bei Überschreitung: Bauantrag, vereinfachtes Verfahren möglich
  • Abstand zum Nachbarn: ca. 3 m
  • Besonderheiten: Nur kleinere Wohngebäude (Ein-/Zweifamilienhäuser) sind genehmigungsfrei
Mecklenburg-Vorpommern
  • Genehmigungsfrei bis: 30 m² Fläche, 3 m Tiefe
  • Verfahren bei Überschreitung: Bauantrag, Kenntnisgabe möglich
  • Abstand zum Nachbarn: ca. 3 m
Niedersachsen
  • Genehmigungsfrei bis: 30 m² Fläche, 3 m Tiefe
  • Verfahren bei Überschreitung: Bauantrag, vereinfachtes Verfahren möglich
  • Abstand zum Nachbarn: ca. 3 m
Nordrhein-Westfalen
  • Genehmigungsfrei bis: 30 m² Fläche, 4,5 m Tiefe
  • Verfahren bei Überschreitung: Bauantrag, Genehmigungsfreistellung möglich
  • Abstand zum Nachbarn: 3 m (kein Abstand bei gemeinsamer Grundstücksgrenze von Reihen-/Doppelhäusern)
  • Besonderheiten: Kein Abstand nötig bei Reihen- und Doppelhäusern an gemeinsamer Grenze
Rheinland-Pfalz
  • Genehmigungsfrei bis: 50 m³ umbauter Raum (ca. 20–30 m² Fläche)
  • Verfahren bei Überschreitung: Bauantrag, Kenntnisgabe möglich
  • Abstand zum Nachbarn: ca. 3 m
  • Besonderheiten: Außenbereich nicht genehmigungsfrei; entscheidend ist Volumen statt Fläche
Saarland
  • Genehmigungsfrei bis: 36 m² Fläche, 3 m Tiefe
  • Verfahren bei Überschreitung: Bauantrag, Kenntnisgabe möglich
  • Abstand zum Nachbarn: ca. 3 m
  • Besonderheiten: Größte genehmigungsfreie Fläche in Deutschland
Sachsen
  • Genehmigungsfrei bis: 30 m² Fläche, 3 m Tiefe
  • Verfahren bei Überschreitung: Bauantrag, Kenntnisgabe möglich
  • Abstand zum Nachbarn: ca. 3 m
Sachsen-Anhalt
  • Genehmigungsfrei bis: 30 m² Fläche, 3 m Tiefe
  • Verfahren bei Überschreitung: Bauantrag, Kenntnisgabe möglich
  • Abstand zum Nachbarn: ca. 3 m
Schleswig-Holstein
  • Genehmigungsfrei bis: 30 m² Fläche, 3 m Tiefe
  • Verfahren bei Überschreitung: Bauantrag, Kenntnisgabe möglich
  • Abstand zum Nachbarn: ca. 3 m
Thüringen
  • Genehmigungsfrei bis: 30 m² Fläche, 4 m Tiefe
  • Verfahren bei Überschreitung: Bauantrag, vereinfachtes Verfahren möglich
  • Abstand zum Nachbarn: ca. 3 m
  • Besonderheiten: Außenbereich benötigt immer Genehmigung

Achten Sie in jedem Fall auf lokale Bebauungspläne und holen Sie im Zweifel frühzeitig Rat bei Ihrer zuständigen Baubehörde ein. So sind Sie auf der sicheren Seite!

Wichtige allgemeine Vorschriften trotz Genehmigungsfreiheit

Auch wenn keine Genehmigung erforderlich ist, gelten einige grundlegende Bauvorschriften, die Sie beachten müssen:

  • Abstandsflächen: In der Regel mindestens 3 m zur Grundstücksgrenze
  • Örtliche Bebauungspläne: Prüfen Sie unbedingt, ob Ihre Gemeinde spezifische Vorgaben macht
  • Statik und Sicherheit: Achten Sie auf ausreichende Tragfähigkeit, insbesondere bei Wind- und Schneelasten
  • Brandschutz und Denkmalschutz: Besondere Vorschriften könnten je nach Lage relevant sein

Brauche ich die Zustimmung meiner Nachbarn?

Halten Sie den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand ein, benötigen Sie keine formelle Zustimmung. Dennoch empfiehlt sich eine frühzeitige Absprache mit den Nachbarn. Soll der Mindestabstand unterschritten werden (etwa bei Reihenhäusern), brauchen Sie eine schriftliche Zustimmung. In einigen Fällen ist zusätzlich eine Baulast im Grundbuch ratsam.

Wie stelle ich einen Bauantrag?

Benötigen Sie eine Baugenehmigung, reichen Sie beim zuständigen Bauamt folgende Unterlagen ein:

  • Antragsformulare
  • Lageplan (Katasterauszug)
  • Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitt und Ansichten)
  • Statische Nachweise

In der Regel benötigen Sie hierfür einen bauvorlageberechtigten Architekten oder Bauingenieur.

Nachträgliche Genehmigung möglich?

Falls Ihre Terrassenüberdachung bereits gebaut wurde und Sie erst im Nachhinein feststellen, dass eine Genehmigung erforderlich gewesen wäre, können Sie diese nachträglich beantragen. Allerdings drohen Bußgelder oder sogar ein Rückbau, falls das Bauwerk nicht genehmigungsfähig ist.

INODEQ-Checkliste für eine sichere Planung

  • Rechtliche Vorgaben prüfen: Klären Sie die Vorschriften für Ihr Bundesland.
  • Bauamt kontaktieren: Lassen Sie sich Ihre Planungen idealerweise schriftlich bestätigen.
  • Abstand einhalten: Beachten Sie die Mindestabstände oder holen Sie die Zustimmung Ihrer Nachbarn ein.
  • Bauvorhaben anmelden: Stellen Sie rechtzeitig einen Bauantrag, wenn erforderlich.
  • Sicherheit gewährleisten: Stellen Sie sicher, dass Ihre Terrassenüberdachung statisch einwandfrei ist.

Sie möchten mehr wissen oder benötigen persönliche Unterstützung? Das INODEQ-Team ist gerne für Sie da und begleitet Sie sicher und zuverlässig durch alle Planungs- und Genehmigungsschritte.

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