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Baugenehmigung für Terrassenüberdachungen–Das sollten Sie in Deutschland, Österreich und der Schweiz wissen

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Eine Terrassenüberdachung wertet jeden Außenbereich auf, bietet Schutz vor Sonne, Regen und Wind und steigert nachhaltig den Wohnkomfort. Doch bevor Sie Ihre neue Überdachung errichten, sollten Sie unbedingt wissen, ob dafür eine Baugenehmigung notwendig ist. Vorschriften können je nach Land und sogar nach Region unterschiedlich sein. INODEQ erklärt Ihnen, was Sie speziell in Deutschland, Österreich und der Schweiz beachten sollten, um Ihr Projekt problemlos umzusetzen.

1. Baugenehmigungen in Deutschland

Projekt realisiert in Deutschland.

In Deutschland gelten je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen für Terrassenüberdachungen. Häufig ist eine Überdachung mit einer Fläche bis etwa 30 m² und einer maximalen Höhe von 3 Metern genehmigungsfrei. Allerdings variiert dies regional stark. Wichtig ist auch der Mindestabstand von meist 3 Metern zum Nachbargrundstück. Um auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt INODEQ, frühzeitig bei Ihrer Gemeinde nachzufragen und die Zustimmung der Nachbarn einzuholen.

Übersicht:

  • Regelungen variieren je nach Bundesland
  • Meist bis zu 30 m² Fläche genehmigungsfrei
  • Maximale Höhe oft bei ca. 3 Metern
  • Mindestabstand zum Nachbargrundstück meist 3 Meter
  • Regionale Abweichungen möglich – vorherige Anfrage bei Gemeinde empfohlen

2. Baugenehmigungen in Österreich

Projekt realisiert in Östereich.

Auch in Österreich sind die Vorgaben regional unterschiedlich. Überdachungen bis etwa 30 m² und einer maximalen Höhe von 3,5 Metern sind häufig genehmigungsfrei oder erfordern lediglich eine einfache Bauanzeige. Ebenso gilt meist ein Mindestabstand von 3 Metern zum Nachbarn. INODEQ empfiehlt dringend, sich im Voraus bei Ihrer Gemeinde über lokale Besonderheiten zu informieren, um spätere Komplikationen zu vermeiden.

Übersicht: 

  • Regionale Unterschiede in der Genehmigungspflicht
  • Häufig genehmigungsfrei bis 30 m² und 3,5 Meter Höhe
  • Teilweise nur Bauanzeige statt voller Baugenehmigung nötig
  • Mindestabstände zum Nachbarn oft 3 Meter

3. Baugenehmigungen in der Schweiz

Projekt realisiert in der Schweiz

In der Schweiz sind Terrassenüberdachungen grundsätzlich genehmigungspflichtig, die Anforderungen unterscheiden sich jedoch stark zwischen Kantonen und Gemeinden. Häufig sind detaillierte Baupläne, technische Zeichnungen sowie schriftliche Zustimmungen der Nachbarn notwendig. INODEQ empfiehlt daher eine frühzeitige Anfrage bei der zuständigen Gemeindebehörde, um eine reibungslose Realisierung sicherzustellen.

Übersicht: 

  • Genehmigungspflicht ab 10–30 m² Fläche je nach Kanton
  • Höhenbegrenzungen oft bei 2,5–3 m.
  • Starke Betonung der Nachbarschaftszustimmung.
  • Oft detaillierte Pläne & technische Zeichnungen erforderlich
  • Vorherige Anfrage bei Gemeindebehörde dringend empfohlen

Diese Unterlagen benötigen Sie häufig für den Bauantrag

Um Ihr Projekt zügig und reibungslos abzuwickeln, sollten Sie die folgenden Unterlagen für eine mögliche Baugenehmigung vorbereiten:

  • Detaillierte Zeichnungen und Pläne der Terrassenüberdachung
  • Material- und Konstruktionsangaben
  • Grundstückspläne mit exakten Maßangaben
  • Eventuell schriftliche Zustimmung Ihrer Nachbarn
  • Eventuell Nachweis über Einhaltung der Bauordnung, Brandschutz, Abstandsflächen

Konsequenzen bei fehlender Baugenehmigung

Werden Vorschriften nicht eingehalten, drohen Bußgelder, die bis zu mehreren Tausend Euro betragen können. Im schlimmsten Fall müssen Überdachungen auf eigene Kosten zurückgebaut werden. Verzichten Sie daher keinesfalls auf eine rechtzeitige Abklärung und eventuelle Beantragung einer Baugenehmigung.

Unsere Empfehlung – rechtzeitig planen und absichern

Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, empfiehlt INODEQ, frühzeitig mit Ihrer örtlichen Baubehörde Kontakt aufzunehmen und alle relevanten Informationen einzuholen. Gern unterstützen wir Sie dabei, Ihr Terrassendach-Projekt von Beginn an rechtlich und technisch optimal zu gestalten.

Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung oder besuchen Sie einen unserer Showrooms in Frankfurt oder Holzgerlingen bei Stuttgart. Gemeinsam realisieren wir Ihre Traumüberdachung – genehmigungssicher und ganz nach Ihren Wünschen.

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